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   BFH, 29.04.2013 - III S 29/12 (PKH)   

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https://dejure.org/2013,11618
BFH, 29.04.2013 - III S 29/12 (PKH) (https://dejure.org/2013,11618)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2013 - III S 29/12 (PKH) (https://dejure.org/2013,11618)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2013 - III S 29/12 (PKH) (https://dejure.org/2013,11618)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kein Vertretungszwang für PKH-Antrag - Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist

  • openjur.de

    Kein Vertretungszwang für PKH-Antrag; Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56 Abs 1, FGO § 62 Abs 4, FGO § 142 Abs 1, ZPO § 117 Abs 2 S 1
    Kein Vertretungszwang für PKH-Antrag - Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist

  • Bundesfinanzhof

    Kein Vertretungszwang für PKH-Antrag - Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 FGO, § 62 Abs 4 FGO, § 142 Abs 1 FGO, § 117 Abs 2 S 1 ZPO
    Kein Vertretungszwang für PKH-Antrag - Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist

  • rewis.io

    Kein Vertretungszwang für PKH-Antrag - Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1
    Zurückweisung des Antrags auf Billigung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde, da der Antragsteller innerhalb der Frist des § 116 Abs. 2 S. 1 FGO keinen vollständigen PKH Antrag eingereicht hat

  • datenbank.nwb.de

    PKH-Anträge unterliegen nicht dem Vertretungszwang; Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1116
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.09.2005 - X S 15/05

    PKH; Wiedereinsetzung; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 29.04.2013 - III S 29/12
    Dies gebietet der Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung, weil eine Auslegung als Nichtzulassungsbeschwerde zur Unzulässigkeit dieses --nicht von einem Prozessbevollmächtigten eingelegten-- Rechtsmittels und zur Kostenpflicht des Antragstellers führen würde (vgl. zu einer solchen Auslegung auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249; vom 25. Juli 2012 X S 14/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1821).

    Hierzu gehört es auch, dem PKH-Antrag die nach § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 2249, unter II.2.b).

    Auch eine etwaige Rechtsunkenntnis --zu der der Antragsteller im Übrigen nichts vorgetragen hat-- würde ihn nicht entschuldigen, da es ihm zuzumuten gewesen wäre, sich beim Prozessgericht über die formalen Erfordernisse zu erkundigen, die für die Stellung eines wirksamen und die Versäumung der Beschwerdefrist heilenden PKH-Antrags gelten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. April 1997 VII S 6/97, BFH/NV 1997, 800, und in BFH/NV 2005, 2249, unter II.2.b).

  • BFH, 16.09.2010 - XI S 18/10

    Kein Vertretungszwang vor dem BFH im PKH-Verfahren - Entscheidung durch

    Auszug aus BFH, 29.04.2013 - III S 29/12
    Denn für PKH-Anträge gilt der in § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) angeordnete Vertretungszwang nicht (BFH-Beschluss vom 16. September 2010 XI S 18/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2295).
  • BFH, 25.07.2012 - X S 14/12

    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung bei Versäumung der

    Auszug aus BFH, 29.04.2013 - III S 29/12
    Dies gebietet der Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung, weil eine Auslegung als Nichtzulassungsbeschwerde zur Unzulässigkeit dieses --nicht von einem Prozessbevollmächtigten eingelegten-- Rechtsmittels und zur Kostenpflicht des Antragstellers führen würde (vgl. zu einer solchen Auslegung auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249; vom 25. Juli 2012 X S 14/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1821).
  • BFH, 29.04.1997 - VII S 6/97

    Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung als Voraussetzung für die Bewilligung von

    Auszug aus BFH, 29.04.2013 - III S 29/12
    Auch eine etwaige Rechtsunkenntnis --zu der der Antragsteller im Übrigen nichts vorgetragen hat-- würde ihn nicht entschuldigen, da es ihm zuzumuten gewesen wäre, sich beim Prozessgericht über die formalen Erfordernisse zu erkundigen, die für die Stellung eines wirksamen und die Versäumung der Beschwerdefrist heilenden PKH-Antrags gelten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. April 1997 VII S 6/97, BFH/NV 1997, 800, und in BFH/NV 2005, 2249, unter II.2.b).
  • BFH, 15.04.2014 - V S 5/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes bei

    Insbesondere besteht für die Antragstellung --ungeachtet der Regelung des § 62 Abs. 4 FGO-- kein Vertretungszwang (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Januar 2012 V S 29/11 (PKH), BFH/NV 2012, 763, und vom 29. April 2013 III S 29/12 (PKH), BFH/NV 2013, 1116, unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 02.04.2014 - XI S 5/14

    Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde als Antrag auf Bewilligung von

    Dies gebietet der Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung, weil eine Auslegung als Nichtzulassungsbeschwerde zur Unzulässigkeit dieses --nicht von einem Prozessbevollmächtigten eingelegten-- Rechtsmittels und zur Kostenpflicht des Antragstellers führen würde (vgl. zu einer solchen Auslegung Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2012 X S 14/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1821; vom 29. April 2013 III S 29/12 (PKH), BFH/NV 2013, 1116; zur rechtsschutzgewährenden Auslegung im finanzgerichtlichen Verfahren s.a. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. Januar 2014  1 BvR 1126/11, Neue Juristische Wochenschrift 2014, 991).
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